EU-Anforderungen: Die Richtlinie 2014/30/EU (die "EMV-Richtlinie") legt Anforderungen an Geräte fest, um sicherzustellen, dass diese einem angemessenen Grad an elektromagnetischer Verträglichkeit entsprechen. Dadurch soll der Schutz vor elektromagnetischen Störungen gewährleistet werden. Die EMV-Richtlinie legt grundlegende Anforderungen in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit, Kennzeichnungsvorschriften, Konformitätsbewertungsverfahren und andere Verpflichtungen fest.
Wenn Sie Geräte in der EU herstellen oder vertreiben oder in die EU importieren, müssen Sie die Anforderungen der EMV-Richtlinie einhalten. Sie müssen außerdem die nationalen Gesetze und Vorschriften der Mitgliedstaaten einhalten, die die EMV-Richtlinie umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den EU-Anforderungen.
Anforderungen für das Vereinigte Königreich: Die Verordnung des Vereinigten Königreichs zur elektromagnetischen Verträglichkeit 2016/1091 (die "EMV-Verordnung") legt Anforderungen an Geräte fest, um sicherzustellen, dass diese einem angemessenen Grad an elektromagnetischer Verträglichkeit entsprechen.
Wenn Sie Geräte im Vereinigten Königreich herstellen oder vertreiben oder ins Vereinigte Königreich importieren, müssen Sie die Anforderungen der EMV-Verordnung einhalten. Für Waren, die Sie in den folgenden Ländern verkaufen, gelten unterschiedliche Vorschriften: (1) Großbritannien (England, Schottland und Wales) und (2) Nordirland. Hinweis: Wenn Sie diese Produkte auch über die Amazon EU-Websites verkaufen, müssen Sie außerdem die lokalen Gesetze und Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten einhalten, die die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit der EU (2014/30/EU) umsetzen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Anforderungen des Vereinigten Königreichs.
Dieses Material dient nur zu Ihrer Information und sollte nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung betrachtet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen zu den mit Ihrem Produkt verbundenen Gesetzen und Verordnungen an einen Rechtsbeistand zu wenden. Dieses Material spiegelt nur die Sachlage zu dem Zeitpunkt wider, als dieser Text verfasst wurde. Die Anforderungen können sich jedoch ändern, insbesondere im Hinblick auf das weitere Voranschreiten des Brexit. Weitere Informationen zu Änderungen, die Sie nach Ablauf des Übergangszeitraums betreffen können, finden Sie in den aktuellen Brexit-Leitfäden des Vereinigten Königreichs zu den einzelnen Produkten (siehe unten).
Die EMV-Richtlinie gilt für Geräte. Geräte sind (i) entweder eine einzelne Funktionseinheit, die an einen Endverbraucher verkauft wird und dazu geeignet ist, elektromagnetische Störungen zu erzeugen, oder deren Leistung durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann (definiert als "Gerät") oder (ii) Kombinationen dieser Einheiten (und potenziell anderer Geräte), die an einem bestimmten Ort zusammengesetzt, installiert und für den dauerhaften Einsatz bestimmt sind (definiert als "ortsfeste Anlage").
Es gibt einige Ausnahmen, z. B. aeronautische Produkte, Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden, und kundenspezifische Erprobungsmodule, die für Fachleute bestimmt sind, die ausschließlich an Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu diesem Zweck verwendet werden.
In der EMV-Richtlinie werden Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler festgelegt.
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung:
Zu den Verantwortlichkeiten eines Herstellers gehören:
Bei Importeuren umfassen die Verpflichtungen Folgendes sicherzustellen:
Hersteller und Importeure müssen eine Kopie der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung zehn Jahre lang aufbewahren, nachdem sie das Gerät zum Verkauf oder zur Lieferung angeboten haben.
Zu den Verantwortlichkeiten eines Händlers gehören:
Hersteller und Importeure müssen gewährleisten, dass das Gerät mit Folgendem versehen ist:
Zu den Pflichten des Händlers zählt das Überprüfen, dass das Gerät mit einer CE-Kennzeichnung, einem Typ, einer Chargen- oder Seriennummer oder einem anderen Element zur Identifizierung des Geräts versehen ist, sowie Angaben zu Hersteller und Importeur enthalten sind.
Wenn diese Informationen nicht auf dem Gerät selbst angegeben werden können, sollten die oben genannten Informationen auf der Verpackung oder in einem dem Gerät beigefügten Dokument enthalten sein. Außerdem müssen dem elektrischen Gerät Anweisungen, Sicherheitsinformationen und eine Konformitätserklärung beigefügt werden.
Die oben genannten Informationen sollten in einer Sprache verfasst sein, die für die Endbenutzer und Behörden leicht verständlich ist.
Hersteller, Importeure und Händler sollten umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um die Konformität des betreffenden Geräts zu gewährleisten, es zurückziehen oder zurückrufen.
Wenn ein Gerät eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Importeure und Händler umgehend die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten informieren, in denen es verkauft wurde, und dabei insbesondere Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Händler müssen auf Verlangen einer zuständigen nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des Geräts mit der EMV-Richtlinie nachzuweisen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um weitere Informationen zur EMV-Richtlinie zu erhalten:
http://ec.europa.eu/growth/sectors/electrical-engineering/emc-directive_en
http://ec.europa.eu/docsroom/documents/26441
Die EMV-Verordnung gilt für alle im Vereinigten Königreich verkauften Produkte. Es gelten jedoch unterschiedliche Bestimmungen für Großbritannien (England, Schottland und Wales,“GB“) und Nordirland. Weitere Informationen zur Lage in Nordirland (Nordirland) finden Sie weiter unten.
Die EMV-Verordnung gilt für Geräte. Geräte sind (i) entweder eine einzelne Funktionseinheit, die an einen Endverbraucher verkauft wird und dazu geeignet ist, elektromagnetische Störungen zu erzeugen, oder deren Leistung durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann (definiert als "Gerät") oder (ii) Kombinationen dieser Einheiten (und potenziell anderer Geräte), die an einem bestimmten Ort zusammengesetzt, installiert und für den dauerhaften Einsatz bestimmt sind (definiert als "ortsfeste Anlage").
Es gibt einige Ausnahmen, z. B. aeronautische Produkte, Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden, und kundenspezifische Erprobungsmodule, die für Fachleute bestimmt sind, die ausschließlich an Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu diesem Zweck verwendet werden.
In der EMV-Verordnung werden Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler festgelegt.
Konformitätserklärung und Konformitätskennzeichnung:
Zu den Verantwortlichkeiten eines Herstellers gehören:
Die erforderliche Konformitätskennzeichnung lautet wie folgt:
Importeure müssen u. a. Folgendes sicherstellen:
Hersteller und Importeure müssen eine Kopie der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung zehn Jahre lang aufbewahren, nachdem sie das Gerät zum Verkauf oder zur Lieferung angeboten haben.
Zu den Verantwortlichkeiten eines Händlers gehören:
Hersteller und Importeure müssen gewährleisten, dass das Gerät mit Folgendem versehen ist:
Zu den Pflichten des Händlers zählt das Überprüfen, dass das Gerät mit einer UK-Kennzeichnung, einem Typ, einer Chargen- oder Seriennummer oder einem anderen Element zur Identifizierung des Geräts versehen ist, sowie Angaben zu Hersteller und Importeur enthalten sind.
Wenn diese Informationen (mit Ausnahme der Konformitätskennzeichnung) nicht auf dem Gerät selbst angegeben werden können, sollten die Informationen auf der Verpackung oder in einem dem Gerät beigefügten Dokument enthalten sein. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat Leitfäden mit alternativen Methoden zur Angabe von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Importeuren in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht. Unter Brexit: Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten finden Sie Links zu diesen Leitfäden.
Außerdem müssen dem elektrischen Gerät Anweisungen, Sicherheitsinformationen und eine Konformitätserklärung beigefügt werden. Für Produkte, die ab dem 1. Januar 2021 in Großbritannien mit einer UKCA-Kennzeichnung verkauft werden, ist eine spezielle Konformitätserklärung erforderlich, die sich auf das Vereinigte Königreich bezieht. Unter BREXIT: Leitfaden der Regierung des Vereinigten Königreichs weiter unten finden Sie Links zu den Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu diesem Thema.
Die oben genannten Informationen sollten auf Englisch verfasst sein.
Bitte beachten Sie, dass in Nordirland ab dem 1. Januar 2021 aufgrund des Protokolls zu Nordirland andere Vorschriften gelten. Im Detail heißt dies:
Hersteller, Importeure und Händler sollten umgehend die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das betreffende Gerät konform zu machen, es zurückzuziehen oder zurückzurufen.
Wenn ein Gerät eine Gefahr darstellt, sollten Hersteller, Importeure und Händler umgehend die Behörde "Trading Standards" (oder OFCOM bei Problemen mit dem Geräten, die im Zusammenhang mit dem Schutz und der Verwaltung des Frequenzbands) informieren, in denen es verkauft wurde, und dabei insbesondere Angaben zu Verstößen und allen ergriffenen Korrekturmaßnahmen machen.
Hersteller, Importeure und Händler müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde alle Informationen und Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form bereitstellen, die erforderlich sind, um die Konformität des Geräts mit der EMV-Verordnung nachzuweisen.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat Leitfäden zum Verkauf von Produkten in Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält Informationen für Hersteller, Importeure und Vertriebspartner in Bezug auf die Konformitätsanforderungen ab dem 1. Januar 2021, einschließlich:
Wir empfehlen Ihnen, diese Leitfäden (unten verlinkt) sowie alle anderen spezifischen Leitfäden der Regierung des Vereinigten Königreichs zu lesen, die für Ihr Produkt gelten. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die Gesetze und Verordnungen für Ihre Produkte ab dem 1. Januar 2021 anwendbar sind, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.
Die Leitfäden zum Brexit finden Sie hier:
Wir empfehlen Ihnen auch, die Business Companion-Website des Vereinigten Königreichs zu besuchen, die Richtlinien zur Produktsicherheit im Vereinigten Königreich enthält:
https://www.businesscompanion.info/en/get-started
https://www.businesscompanion.info/en/quick-guides/product-safety/electrical-equipment