Diese häufig gestellten Fragen beziehen sich auf die Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen. Sie können überprüfen, ob Sie für diese Werbeaktion berechtigt sind und hier ein Kontaktanfrageformular absenden.
Die Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen ist ein Angebot, das Verkäufern bei Amazon nur auf Einladung zur Verfügung steht. Dies umfasst eine Gutschrift der Nettokosten, von verschiedenen Steuerdienstleistern, für die Umsatzsteuerregistrierung und für ein Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen in bis zu 7 EU-Ländern (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und Tschechische Republik). Die berechtigten Steuerdienstleister werden im Kontaktanfrageformular in der Werbeaktions-E-Mail aufgeführt. Sie schließen mit dem von Ihnen ausgewählten Steuerdienstleister einen direkten Vertrag ab. Weitere Informationen und die ersten Schritte finden Sie auf der Seite Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen.
Die Werbeaktion gilt nur für die Kosten und Gebühren, die in der Umsatzsteuerregistrierung und -voranmeldung enthalten sind, die Ihnen vom berechtigten Steuerdienstleister angeboten werden, wenn Sie über das Kontaktanfrageformular in unserer E-Mail von diesem kontaktiert werden. Dabei handelt es sich um einen Höchstbetrag von 8.000 EUR (oder 7.000 GBP). Es gelten die folgenden Geschäftsbedingungen der Werbeaktion. In der Regel umfasst dies alle Standardservices, die erforderlich sind, um in einem Land umsatzsteuerlich registriert zu werden. Die Services decken in der Regel nicht die Kosten für eine Beglaubigung (in manchen Ländern ist eine Beglaubigung von Dokumenten erforderlich), die Kurierkosten und die Umsatzsteuerregelung für die Übermittlung vergangener Umsatzsteuererklärungen ab. Bitte fragen Sie bei jedem Steuerdienstleister nach, welche Services er anbietet und ob diese für Ihr Unternehmen geeignet sind.
Sie müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um für die Vorteile der Werbeaktion berechtigt zu sein: Die Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen ist nur (i) für Verkäufer verfügbar, die von Amazon eine E-Mail zur Werbeaktion mit einem Link erhalten haben und (ii) für bis zu 7 EU-Länder (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und Tschechische Republik), in denen Verkäufer Steuerdienstleistungen von berechtigten Steuerdienstleistern erwerben können. Davon ausgeschlossen sind Länder, bei denen das Unternehmen des Verkäufers bereits umsatzsteuerlich registriert ist, sowie das Land der Niederlassung des Verkäufers und jedes andere Land, in dem ein Verkäufer bereits an einer Werbeaktion von Amazon teilgenommen hat.
Für den Fall, dass Sie berechtigt sind, funktioniert die Werbeaktion wie folgt:
Die Geschäftsbedingungen für die Werbeaktion für externe Services finden Sie hier .
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie berechtigt sind, verwenden Sie das Kontaktanfrageformular. Sie werden dazu aufgefordert, Ihren Händlertoken einzugeben. Wenn Sie berechtigt sind, können Sie mit dem Kontaktanfrageformular fortfahren. Wenn Sie nicht berechtigt sind, leitet das Formular Ihren Berechtigungsantrag an das Team für externe Umsatzsteuer-Services weiter. Wenn Sie Probleme mit dem Formular haben, wenden Sie sich an den Verkäuferservice.
Ja. Beachten Sie, dass die Lagerung von Einheiten in Ländern außerhalb Ihres Landes zusätzliche umsatzsteuerrechtliche Registrierungs- und Meldepflichten für Ihr Unternehmen nach sich zieht. Durch die Registrierung für den paneuropäischen Versand durch Amazon autorisieren Sie Amazon, Ihre Einheiten in 7 EU-Ländern (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und Tschechische Republik) zu lagern.
Weitere Informationen über Ihre Umsatzsteuerverpflichtungen erhalten Sie in unserem Umsatzsteuer-Wissenszentrum oder indem Sie Ihren Steuerdienstleister kontaktieren.
Das Vereinigte Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Tschechische Republik. Das Land Ihrer Niederlassung sowie Länder, in denen Ihr Unternehmen bereits umsatzsteuerlich registriert ist, sind davon ausgenommen.
Das Vereinigte Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Tschechische Republik. Länder, in denen Ihr Unternehmen bereits umsatzsteuerlich registriert ist, sind davon ausgenommen.
Sie können für mindestens 1 bis maximal 7 der folgenden Länder von dieser Werbeaktion profitieren: Das Vereinigte Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Tschechische Republik. Ausgenommen sind Länder, in denen Ihr Unternehmen bereits umsatzsteuerlich registriert ist, das Land Ihrer Niederlassung sowie jedes andere Land, in dem Sie bereits an einer Werbeaktion von Amazon teilgenommen haben.
In den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Chinesisch.
Amazon berät Sie nicht in steuerrechtlichen Belangen. Fragen Sie bei jedem Steuerdienstleister nach, welche Services er anbietet.
Ja. Fragen Sie bei jedem Steuerdienstleister nach, welche Services er anbietet.
Derzeit ist die Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen nur für Länder verfügbar, in denen Ihr Unternehmen noch nicht umsatzsteuerlich registriert ist. Wenn Sie beispielsweise bei der Anmeldung für diese Werbeaktion bereits umsatzsteuerlich in Deutschland registriert sind, übernehmen wir die Kosten für Umsatzsteuervoranmeldungen für Deutschland nicht.
Derzeit können wir Ihnen die Werbeaktion für die Länder, die Sie bereits bei einem Steuerdienstleister angemeldet haben, nicht unabhängig anbieten. Sie können jedoch für alle weiteren Länder, in denen Sie noch nicht umsatzsteuerlich registriert sind, von der Werbeaktion profitieren. Dies gilt gemäß den Geschäftsbedingungen der Werbeaktion.
Derzeit deckt die Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen die Kosten für Registrierung und Voranmeldungen für die Länder ab, für die Sie noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
Bitte wenden Sie sich an Ihren ausgewählten Steuerdienstleister, da wir keine steuerliche Beratung anbieten können. Beachten Sie, dass Amazon durch die Registrierung für den paneuropäischen Versand durch Amazon dazu berechtigt ist, Ihren Lagerbestand in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, der Tschechischen Republik und im Vereinigten Königreich zu lagern. Die Lagerung von Lagerbestandseinheiten in einem Land führt zu Umsatzsteuerverpflichtungen und anderen Meldepflichten (z. B. Intrastat) in diesem Land. Sie sind für die Einziehung und Zahlung Ihrer Steuern, zusammen mit der Einreichung aller relevanten Umsatzsteuererklärungen und -rechnungen, verantwortlich.
Mit der Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen können Sie von einer einmaligen Gutschrift profitieren, die die Umsatzsteuerregistrierung und 1 Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen abdeckt, vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen . Daher endet Ihre Werbeaktion 1 Jahr, nachdem Ihr ausgewählter Steuerdienstleister die ersten Umsatzsteuervoranmeldungen übermittelt hat, unabhängig davon, in welchem Land die Umsatzsteuervoranmeldungen übermittelt wurden oder ob die Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen in anderen ausgewählten Ländern zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt wird. Wenden Sie sich an Ihren ausgewählten Steuerdienstleister, wenn er die erste Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt. Wenn Sie sich z. B. in 6 Ländern umsatzsteuerlich registrieren lassen wollen und Ihr ausgewählter Steuerdienstleister sofort mit der Voranmeldung beginnt, sobald Sie Ihre erste Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben (während Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den anderen Ländern noch ausstehen), endet der Aktionszeitraum 1 Jahr nach dieser ersten Voranmeldung. Nach dem Zeitraum von 1 Jahr mit den Umsatzsteuervoranmeldungen, die von dieser Werbeaktion abgedeckt sind, müssen Sie die Kosten für fortlaufende Umsatzsteuervoranmeldungen und Meldepflichten im Rahmen Ihrer Vereinbarung mit dem Steuerdienstleister Ihrer Wahl abdecken.
Der Wechsel von Steuerdienstleistern erfordert möglicherweise zusätzliche Prozesse und Unterlagen und kann zu Kosten beim Wechsel zu einem anderen Anbieter führen. Diese Kosten werden nicht von der Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen abgedeckt und Sie können nicht mehr von der Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen profitieren. Weitere Informationen zur Übertragung erhalten Sie von Ihrem ausgewählten Steuerdienstleister.
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Umsatzsteuerregistrierung oder dem Einreichen des Antrags und dem Prozess haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren ausgewählten Steuerdienstleister. Wenn Ihr Steuerdienstleister nicht reagiert, Sie ein Zahlungsproblem oder andere Probleme haben, wenden Sie sich an den Verkäuferservice.
Sobald der Steuerdienstleister eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem Namen erhalten hat, sendet er Ihnen eine Rechnung zu. Amazon erhält eine Kopie davon. Wenn Sie die Kriterien der Geschäftsbedingungen erfüllen, werden alle von Amazon gewährten Aktionsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung als "Erstattung des Saldos" oder "Sonstige Erstattung" in Ihrem Amazon-Verkäuferkonto hinterlegt. Sie müssen die Rechnung direkt mit dem Steuerdienstleister begleichen, sobald Sie diese Gutschriften erhalten. Wenn Sie keine Zahlung von Amazon erhalten haben, wenden Sie sich an den Verkäuferservice.
Wir schreiben Ihrem Verkäuferkonto den Aktionsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt
der Rechnung vom Steuerdienstleister gut. Sobald die Gutschrift Ihrem Verkäuferkonto
gutgeschrieben wurde, senden wir Ihnen eine E-Mail-Benachrichtigung, um zu bestätigen,
dass die Zahlung verarbeitet wurde. So überprüfen Sie, ob der Aktionsbetrag Ihrem Konto
gutgeschrieben wurde:
Die Transaktion erscheint im Bericht als "Kostenausgleich" oder "Sonstige Anpassung" und stimmt mit dem Nettobetrag überein, der in der Rechnung angegeben ist.
Wenn Sie eine Rechnung vom Steuerdienstleister erhalten haben und entweder (i) innerhalb von 30 Tagen keine Zahlung von Amazon erhalten haben oder (ii) Sie sich der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist nähern, wenden Sie sich an den Verkäuferservice. Bitte fügen Sie Ihre Rechnung bei und geben Sie die Details Ihres Steuerdienstleisters an.
Lesen Sie die Geschäftsbedingungen der Werbeaktion und kontaktieren Sie Ihren Steuerdienstleister, da zusätzliche Gebühren anfallen könnten.
Weitere Informationen über Ihre Umsatzsteuerverpflichtungen erhalten Sie in unserem Umsatzsteuer-Wissenszentrum . Hier können Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern hochladen.
Wenn Unternehmen außerhalb der EU ansässig sind und sich in einem oder mehreren EU-Ländern umsatzsteuerlich registrieren müssen, kann die Ernennung eines Steuervertreters in diesem Land erforderlich sein. Ein Steuervertreter muss in der Regel im jeweiligen Land ansässig und umsatzsteuerlich registriert sein. Als Ihr lokaler Vertreter agiert und verwaltet er Anfragen der Steuerbehörde und die Umsatzsteuervoranmeldungspflichten im Zusammenhang mit Ihrem nicht ansässigen Unternehmen. Steuervertretungsservices für Frankreich, Italien, Spanien und Polen für einen Zeitraum von 1 Jahr sind Teil der Werbeaktion für externe Steuerdienstleistungen, vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen .