Gemäß des neuen EU-Umsatzsteuergesetzes können lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen B2B-Warenlieferungen verwendet werden.
Mit der neuen Gesetzgebung verwendet der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon für die Umsatzsteuerberechnung und -rechnung nur Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die im MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der EU-Kommission validiert und registriert sind. Verkäufer müssen daher bis zum 31. Dezember 2019 ihre lokalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im MIAS validieren und registrieren lassen, damit sie weiterhin vom Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon profitieren können.
Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon kann Ihre lokalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nicht für Umsatzsteuerberechnung und Rechnungsstellung verwenden. Die Verkäufer bleiben für die Erstellung und Bereitstellung von Umsatzsteuerrechnungen für Sendungen aus Ländern verantwortlich, in denen sie lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummern haben.
Wenn Verkäufer ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bereits validiert haben und diese im MIAS registriert sind, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Amazon aktualisiert dann automatisch den Status der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu validieren und diese im MIAS zu registrieren:
Für Spanien:
Für Italien:
Die Aktivierung erfolgt sofort und automatisch nach Genehmigung durch die italienische Steuerbehörde.
Wir empfehlen den Verkäufern, sich mit ihrem Steuerberater vor Ort in Verbindung zu setzen, um die möglichen Konsequenzen dieser Gesetzesänderung für ihr Unternehmen besser zu verstehen.
Verkäufer sollten ihre lokalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern validieren und diese so schnell wie möglich in MIAS registrieren lassen.
MIAS bietet eine Funktion zur Validierung der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Das MIAS ist jedoch auch ein internes Informationsaustauschsystem für die EU-Steuerbehörden. Die Informationen, die von den Steuerbehörden in der zusammenfassenden Meldung des Verkäufers (erzielter Umsatz pro EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) erfasst werden, werden an die Steuerbehörden des Landes des Kunden weitergegeben. Diese Steuerbehörden können dann überprüfen, ob der Kunde den Erwerb dieser Waren in seiner Umsatzsteuererklärung korrekt angegeben hat. In dieser Hinsicht ist das MIAS ein Instrument der EU-Steuerbehörden, um grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die im MIAS validiert und registriert ist. Der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird das Länderpräfix (z. B. IT für Italien, ES für Spanien) des Landes vorangestellt, das die Nummer gewährt hat.
Lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat kein Länderpräfix und ist grundsätzlich nur für inländische Transaktionen innerhalb des Landes gedacht, das die Nummer gewährt hat (z. B. Einkäufe bei einem inländischen Lieferanten).
Verkäufer können die Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im MIAS wie folgt überprüfen:
Nachricht, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in MIAS validiert ist:
Nachricht, wenn Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht in MIAS validiert ist: