Alle Verkäufer müssen eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine österreichische Steuer-ID, oder einen Nachweis dafür erbringen, dass sie sich für das Union One-Stop-Shop-Verfahren angemeldet haben, wenn sie in Österreich einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Nach dem Jahressteuergesetz 2020 ist Amazon verpflichtet, identitäts- und transaktionsbezogene Daten zu Verkäufern, die an österreichische Kunden verkaufen, an die österreichische Steuerbehörde weiterzuleiten. Zu den identitätsbezogenen Daten gehört auch die österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Verkäufers.
Ab dem 1. Januar 2021 kann Amazon gesamtschuldnerisch für unbezahlte österreichische Umsatzsteuer, die von Verkäufern auf der Marketplace-Site generiert wird, haftbar gemacht werden, wenn die Verkäufer ihren Umsatzsteuerpflichten in Österreich nicht nachkommen. Wenn Sie Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angeben oder keinen Nachweis erbringen, dass Sie sich für das Union One-Stop-Shop-Verfahren angemeldet haben, wird Amazon Ihre Verkaufsberechtigung an Kunden in Österreich vorübergehend entziehen.
Verkaufspartner, die keinen Lagerbestand in Österreich lagern, können ihren österreichischen Steuerpflichten nachkommen, indem sie sich beim sogenannten Union One-Stop-Shop (OSS) anmelden. Im Rahmen dieser Regelung sind Verkaufspartner verpflichtet, ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe innerhalb der EU zu melden.
Bis zum 1. Juli 2021 müssen Verkaufspartner nachweisen, dass sie alle grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe in der EU über OSS nach Österreich melden und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für OSS in Seller Central kennzeichnen.
Unter Steuerliche Pflichten in Österreich und Union One-Stop-Shop finden Sie weitere Informationen und dazu wie Sie sich registrieren können.
Geben Sie hier in Seller Central Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die österreichische Steuer-ID oder einen Nachweis an, dass Sie sich bei OSS angemeldet haben.
Die in der folgenden nicht vollständigen Liste genannten Transaktionen unterliegen ab dem 1. Juli 2021 der österreichischen Umsatzsteuer und verpflichten zur Umsatzsteuerregistrierung in Österreich:
Ab April 2021 sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Online-Portal zur Verfügung zu stellen, über das Sie sich für OSS in dem Land, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist, anmelden können. Dies ist in der Regel dasselbe Portal der Steuerbehörde, über das Sie sich für die Umsatzsteuer in Ihrem Heimatland registrieren und diese einreichen. Eine Übersicht über die OSS-Portale der Mitgliedsstaaten sowie eine Anleitung zur Anmeldung für den OSS finden Sie unter EU VAT on e-Commerce (EU VOEC) Legislation (EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel (EU VOEC)).
Sie müssen bei der österreichischen Steuerbehörde ein Antragsformular einreichen. Falls Sie rechtmäßig eingetragener Verkäufer in Österreich sind, stellt Ihr örtliches Finanzamt Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus. Wenn Ihr Geschäftssitz außerhalb von Österreich liegt, wird Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Finanzamt Graz-Stadt ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des österreichischen Finanzministeriums. Sie können sich auch an einen Steuerberater wenden, der Ihnen bei Ihren Anforderungen zur Umsatzsteuerregistrierung und- voranmeldung behilflich sein kann.
Wenn Sie außerhalb von Österreich ansässig sind und Sie in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein müssen, nur weil Sie Fernverkäufe von Waren an Kunden in Österreich tätigen, die aus einem anderen EU-Land geliefert werden, und dieser Wert im aktuellen oder Vorjahr 10.000 € überschreitet, empfehlen wir Ihnen, Ihren österreichischen Steuerverpflichtungen nachzukommen, indem Sie sich für den Union One-Stop-Shop anmelden.
Wenn Sie in Österreich nicht umsatzsteuerlich registriert sein müssen, vergewissern Sie sich, dass Sie hier in Seller Central eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat angegeben haben. Wenn Sie beispielsweise eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, tragen Sie diese in Seller Central ein, falls Sie dies noch nicht getan haben.
Sie können Ihren Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht in Seller Central herunterladen. Dieser enthält alle Ihre Lieferungen. Wählen Sie dazu in Seller Central Berichte und anschließend Versand durch Amazon. Klicken Sie dort auf den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht. Um Ihre Lieferungen an Kunden in Österreich zu finden, filtern Sie die Spalte "ARRIVAL_COUNTRY" so, dass nur Einträge für "AT" angezeigt werden.
Unabhängig davon, auf welcher Amazon Marketplace-Site Sie verkaufen, gibt es zahlreiche Szenarien, in denen eine Verpflichtung zur Umsatzsteuer-Registrierung in Österreich entstehen kann. In Österreich umsatzsteuerpflichtige Verkäufer bei Amazon müssen in Seller Central eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eintragen oder nachweisen, dass sie in Seller Central für OSS angemeldet sind.
Die Bemessungsgrundlage wird aus dem Gesamtumsatz des laufenden und des vergangenen Jahres errechnet. Eingerechnet werden dabei alle Elemente, die eine Warenlieferung bilden (wie etwa Versand- oder Geschenkverpackungen). Ihre Verkäufe an Kunden in Österreich können über jede Amazon Marketplace-Site abgewickelt werden.
Nach der Übermittlung dauert es durchschnittlich 3 bis 4 Wochen, bis Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. In Einzelfällen kann es auch kürzer oder länger dauern. Amazon hat keinen Einfluss auf Ihren Antrag zur Umsatzsteuerregistrierung. Stellen Sie noch heute den Antrag, wenn Sie in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein müssen.
Es gibt viele Szenarien, in denen eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in Österreich entsteht. Bis 1. Juli 2021 müssen Sie in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein, wenn Sie im Rahmen von Fernverkäufen an Kunden in Österreich tätigen Waren aus einem anderen EU-Land anliefern und der Wert dieser Verkäufe im laufenden oder im Vorjahr 35.000 € überschreitet.
Nach dem 1. Juli 2021 müssen Sie in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein oder nachweisen, dass Sie sich für OSS angemeldet haben, wenn Sie im Rahmen von Fernverkäufen von Waren an Kunden in Österreich aus einem anderen EU-Land liefern und der Gesamtwert Ihrer B2C-Verkäufe in der EU im aktuellen oder im Vorjahr 10.000 € überschreitet. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu ermitteln, ob für Sie eine Umsatzsteuer-Registrierungspflicht in Österreich besteht.
Sie sollten Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die österreichische Steuer-ID angeben oder nachweisen, dass Sie sich für den OSS angemeldet haben, sobald diese verfügbar ist. Sobald wir diese erhalten haben, werden die Kundenbetreuungsteams Ihre Verkaufsberechtigung überprüfen und wieder freischalten, sofern die Angaben ausreichend sind. Dieser Vorgang kann einige Tage dauern.
Wenn Sie in Österreich umsatzsteuerlich registriert sein müssen und Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder österreichische Steuer-ID nicht innerhalb Ihrer Frist angeben können, können Sie nicht mehr an Kunden in Österreich verkaufen. Die österreichische Umsatzsteuergesetzgebung hat keine Auswirkungen auf Ihre Verkaufsmöglichkeiten auf anderen Amazon Marketplace-Sites, einschließlich Deutschland.