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Seller_cpPcp9OMGz2aT

Keine Umsatzsteuer für dieses Angebot

Mir fallen immer wieder Produkte der China-Konkurrenz auf mit der Notiz "Keine Umsatzsteuer für dieses Angebot" und dem Hilfetext "Der Verkäufer hat selbst erklärt, dass dieses Angebot nicht der Umsatzsteuer unterliegt." und dann einem Link zu weiterführenden Informationen.

Das alles ist nur sichtbar, wenn man im Business-Konto eingeloggt ist. Für Konsumenten fehlt diese Info. Der Preis für Konsumenten und Geschäftskunden ist also gleich - ohne USt.

Beispiel: B0BPNNQSX5

Ich habe den Eindruck, dass die China-Konkurrenz sich ungerechtfertigt einen Preisvorteil verschafft. Sind Verkäufer auf Plattformen nicht verpflichtet, sich über IOSS anzumelden? Lohnt es sich, so etwas beim Finanzamt zu melden, oder zieht man dadurch den Unmut von Amazon auf sich - da der China-Händler ja eher nicht greifbar für den Fiskus ist?

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Tags:Listings, Pricing
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Keine Umsatzsteuer für dieses Angebot

Mir fallen immer wieder Produkte der China-Konkurrenz auf mit der Notiz "Keine Umsatzsteuer für dieses Angebot" und dem Hilfetext "Der Verkäufer hat selbst erklärt, dass dieses Angebot nicht der Umsatzsteuer unterliegt." und dann einem Link zu weiterführenden Informationen.

Das alles ist nur sichtbar, wenn man im Business-Konto eingeloggt ist. Für Konsumenten fehlt diese Info. Der Preis für Konsumenten und Geschäftskunden ist also gleich - ohne USt.

Beispiel: B0BPNNQSX5

Ich habe den Eindruck, dass die China-Konkurrenz sich ungerechtfertigt einen Preisvorteil verschafft. Sind Verkäufer auf Plattformen nicht verpflichtet, sich über IOSS anzumelden? Lohnt es sich, so etwas beim Finanzamt zu melden, oder zieht man dadurch den Unmut von Amazon auf sich - da der China-Händler ja eher nicht greifbar für den Fiskus ist?

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Seller_fqZ8Xc6HyEu7W

Wenn sowohl Sie als auch der Käufer über eine verifizierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, kann der gewerbliche Käufer den Artikel zu einem Steuersatz von 0 % kaufen, aber der Verkäufer muss diese Transaktion dem Finanzamt melden und die Umsatzsteuer abführen.

Sie können verstehen, dass bei Privatpersonen der Käufer die Mehrwertsteuer selbst trägt. Bei gewerblichen Käufern trägt der Verkäufer die Mehrwertsteuer.

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Seller_KOMKdmLfomePS

Wahrscheinlich wird die entsprechende Ware direkt außerhalb der EU verschickt (z.B. aus China). Dann kann der Verkäufer das tatsächlich so handhaben.

Oder aber er verkauft so wenig, dass er unter der entsprechenden Meldeschwelle bleibt.

Beispiel mit der Schweiz: Bis zu 100.000 Euro im Jahr kann man steuerfrei in die Schweiz verkaufen, darüber ist man meldepflichtig. Für kleine Händler ist das schon eine ordentlich hohe Schwelle. Wie die Schwelle im Chinamarkt ist, weiß ich aber nicht.

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Mir fallen immer wieder Produkte der China-Konkurrenz auf mit der Notiz "Keine Umsatzsteuer für dieses Angebot" und dem Hilfetext "Der Verkäufer hat selbst erklärt, dass dieses Angebot nicht der Umsatzsteuer unterliegt." und dann einem Link zu weiterführenden Informationen.

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Beispiel: B0BPNNQSX5

Ich habe den Eindruck, dass die China-Konkurrenz sich ungerechtfertigt einen Preisvorteil verschafft. Sind Verkäufer auf Plattformen nicht verpflichtet, sich über IOSS anzumelden? Lohnt es sich, so etwas beim Finanzamt zu melden, oder zieht man dadurch den Unmut von Amazon auf sich - da der China-Händler ja eher nicht greifbar für den Fiskus ist?

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Ich habe den Eindruck, dass die China-Konkurrenz sich ungerechtfertigt einen Preisvorteil verschafft. Sind Verkäufer auf Plattformen nicht verpflichtet, sich über IOSS anzumelden? Lohnt es sich, so etwas beim Finanzamt zu melden, oder zieht man dadurch den Unmut von Amazon auf sich - da der China-Händler ja eher nicht greifbar für den Fiskus ist?

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Ich habe den Eindruck, dass die China-Konkurrenz sich ungerechtfertigt einen Preisvorteil verschafft. Sind Verkäufer auf Plattformen nicht verpflichtet, sich über IOSS anzumelden? Lohnt es sich, so etwas beim Finanzamt zu melden, oder zieht man dadurch den Unmut von Amazon auf sich - da der China-Händler ja eher nicht greifbar für den Fiskus ist?

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Wenn sowohl Sie als auch der Käufer über eine verifizierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, kann der gewerbliche Käufer den Artikel zu einem Steuersatz von 0 % kaufen, aber der Verkäufer muss diese Transaktion dem Finanzamt melden und die Umsatzsteuer abführen.

Sie können verstehen, dass bei Privatpersonen der Käufer die Mehrwertsteuer selbst trägt. Bei gewerblichen Käufern trägt der Verkäufer die Mehrwertsteuer.

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Seller_KOMKdmLfomePS

Wahrscheinlich wird die entsprechende Ware direkt außerhalb der EU verschickt (z.B. aus China). Dann kann der Verkäufer das tatsächlich so handhaben.

Oder aber er verkauft so wenig, dass er unter der entsprechenden Meldeschwelle bleibt.

Beispiel mit der Schweiz: Bis zu 100.000 Euro im Jahr kann man steuerfrei in die Schweiz verkaufen, darüber ist man meldepflichtig. Für kleine Händler ist das schon eine ordentlich hohe Schwelle. Wie die Schwelle im Chinamarkt ist, weiß ich aber nicht.

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Wenn sowohl Sie als auch der Käufer über eine verifizierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, kann der gewerbliche Käufer den Artikel zu einem Steuersatz von 0 % kaufen, aber der Verkäufer muss diese Transaktion dem Finanzamt melden und die Umsatzsteuer abführen.

Sie können verstehen, dass bei Privatpersonen der Käufer die Mehrwertsteuer selbst trägt. Bei gewerblichen Käufern trägt der Verkäufer die Mehrwertsteuer.

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Sie können verstehen, dass bei Privatpersonen der Käufer die Mehrwertsteuer selbst trägt. Bei gewerblichen Käufern trägt der Verkäufer die Mehrwertsteuer.

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Wahrscheinlich wird die entsprechende Ware direkt außerhalb der EU verschickt (z.B. aus China). Dann kann der Verkäufer das tatsächlich so handhaben.

Oder aber er verkauft so wenig, dass er unter der entsprechenden Meldeschwelle bleibt.

Beispiel mit der Schweiz: Bis zu 100.000 Euro im Jahr kann man steuerfrei in die Schweiz verkaufen, darüber ist man meldepflichtig. Für kleine Händler ist das schon eine ordentlich hohe Schwelle. Wie die Schwelle im Chinamarkt ist, weiß ich aber nicht.

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Wahrscheinlich wird die entsprechende Ware direkt außerhalb der EU verschickt (z.B. aus China). Dann kann der Verkäufer das tatsächlich so handhaben.

Oder aber er verkauft so wenig, dass er unter der entsprechenden Meldeschwelle bleibt.

Beispiel mit der Schweiz: Bis zu 100.000 Euro im Jahr kann man steuerfrei in die Schweiz verkaufen, darüber ist man meldepflichtig. Für kleine Händler ist das schon eine ordentlich hohe Schwelle. Wie die Schwelle im Chinamarkt ist, weiß ich aber nicht.

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