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Seller_BBWaLfp9KC7EZ

Betriebshaftpflicht

Habe gerade eine Mail von Amazon erhalten bei der sie mich an eine Betriebshaftpflicht erinnern bei der Amazon auch explizit mit drinsteht.

Ist ja alles recht und schön, aber muss man diese dann hochladen oder zeigen, wenn ja, wo?

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Seller_BBWaLfp9KC7EZ

Betriebshaftpflicht

Habe gerade eine Mail von Amazon erhalten bei der sie mich an eine Betriebshaftpflicht erinnern bei der Amazon auch explizit mit drinsteht.

Ist ja alles recht und schön, aber muss man diese dann hochladen oder zeigen, wenn ja, wo?

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Seller_2eLGTAjuArKRM

Auch ich habe mit der HDI telefoniert und man sagte mir das Amazon nicht mit angenommen werden kann da ja Amazon dann mit in der Police stehen müßte.

Jetzt frag ich mich was wir tun sollen bzw wie machen das andere Versicherungen?

Ich warte also auch mal ab. :)

20
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Seller_CJjIUGWJZIDbW

Auch wir haben die Mail bekommen und sind in der Kommunikation mit unserem Versicherer.

Der VKS hat uns (als Hersteller und Markeninhaber) telefonisch und schriftlich bestätigt: "In der Tat wird verlangt, dass im Versicherungsschein Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte aufgeführt sein müssen."

Die Mail von letzter Woche ist laut VKS eine Aufforderung von Amazon, den Versicherungsschein mit Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte vorzulegen:

Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um Amazon "Amazon Services Europe S.à r.l. und seine Mitarbeiter" als Mitversicherte hinzuzufügen. Auf unseren Wunsch hin senden Sie uns Versicherungsbestätigungen, die die erforderliche Deckung belegen, an die folgende Adresse: Amazon Services Europe S.à r.l., 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, z. Hd.: Risikomanagement und eine Kopie an: c/o Amazon, P.O. Box 81226, Seattle, WA 98108- 1226, USA, zu Händen: Risikomanagement.

Sprich, wir haben das zu erfüllen und das "gestern" (29.5.).

00
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Seller_WLQxLaILXtESa

Soeben erreicht mich ein Dokument meiner Versicherung. In dieser steht jetzt :Bestätigung über das Bestehen einer Haftpflichversicherung(Gewerblich)und der Zusatz:

Versichertes Risiko ... meine Firma incl Onlineshop ( Vertrieb auch über Amazon) :-)

Was will ich mehr......

00
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Seller_Kz5Dq84H1uHuf

Mein Vericherungsvertreter sagt, wenn Amazon mit versichert ist, gilt die Versicherung für alles, was Amazon macht, auch unabhängig von meinem Händlerkonto. Damit müsste aber die Prämie aus dem gesamten Umsatz von Amazon und uns gemeinsam berechnet werden, steigt also ins Unermessliche.

Der VKS gibt einen Link auf die (unklaren) FAQ und schließt den Fall einfach immer wieder als erledigt, ohne auf Argumente zu antworten.

Ansonsten halte ich die Regelung in der intransparenten und für Deutschland unüblichen Formulierung für mindestens bedenklich. Das hilft nur nichts, wenn Amazon die Muskeln spielen lässt und das Konto sperrt.

10
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Seller_yI3dcEIYCtClF

schreiben die explizit: Betriebshaftpflicht?

https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GT89995FFL4KH22J

da steht nur:

gewerblichen Haftpflichtversicherung

wäre da auch eher die Produkthaftpflicht laut der Beschreibung um was was geht bzw. ist das wie einer erweiterte Betriebshaftpflicht?

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Seller_FJChsitX8Vq0L

In Deinen Argumenten bzgl. Art der Versicherung hast Du in allen Punkten Recht. Aber:

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Seller_yI3dcEIYCtClF
schreiben die explizit: Betriebshaftpflicht?
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JA. In der Mail steht tatsächlich Betriebshaftplicht. Ich hatte den Text im Parallelthread geposted. Ich selber hab die Mail auch nicht bekommen, aber ein befreundeter Händler.

Ich vermute mal, dass Amazon selbst den Begriff "Betriebshaftpflicht" falsch gewählt hat. Womöglich sind die von amerikanischen Versicherungen ausgegangen. Sinnvoller wäre aus Amazon-Sicht eine Produkthaftpflicht und eine Versicherung gegen die Haftung aus falschen Angebotsdaten/-angaben.

Wenn man dem Link in der Mail folgt, führt der zum Thema "Betriebshaftpflichtversicherung". Im Text ist aber auch von Produkthaftpflicht die Rede:

Betriebshaftpflicht Amazon

Leider bleibt es wie so oft ein Rätsel was Amazon will und wie es was umzusetzen gedenkt. Das wird mit GPSR ein noch viel größerer Spaß werden.

30
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Seller_d19hwHvaeSWW5

Welche Unterlagen sind für Hersteller und Wiederverkäufer erforderlich?

Bei Erhalt einer Forderung müssen Sie eine Versicherungsbestätigung gemäß dem Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag vorlegen, es sei denn, Sie können uns die Daten des Importeurs, des Inhabers der Markenrechte oder des Herstellers des fehlerhaften Produkts (zusammenfassend als "Hersteller" bezeichnet) mitteilen. Wenn Sie ein Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, müssen Sie uns bei Erhalt einer Forderung eine Versicherungsbestätigung vorlegen. In der Versicherungsbestätigung sind die versicherten Sachen und Personen, die Höhe des Versicherungsschutzes und etwaige Ausschlüsse oder Selbstbehalte aufgeführt. Dieses Dokument kann im .pdf-, .doc- oder .docx-Format vorliegen. Bei Bedarf können wir zusätzliche Unterlagen anfordern, z. B. eine vollständige Kopie Ihrer Versicherungspolice und eine Rechnung über den Abschluss Ihrer Police.

Was kann ich tun, wenn ich nicht der Hersteller des Produkts bin?

Wenn Sie ein Wiederverkäufer sind und nicht der Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, wird Amazon Sie bitten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den Hersteller des fehlerhaften Produkts identifizieren (z. B. Rechnung, Versicherungsbestätigung des Herstellers). Sie sind für alle Ansprüche verantwortlich, wenn Sie die Details des Herstellers nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums bereitstellen können.

00
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Seller_VnkQOX3l4RcyQ

Antwort unserer Versicherung:

Ihrem Wunsch Amazon einfach mit in den Vertrag aufzunehmen, können wir aus nachfolgenden Gründen nicht nachkommen: Amazon ist ein international aufgestellter Versandhändler aus den USA. Hier wird versucht, vermutlich getrieben durch die US-Konzernzentrale, angelsächsische Gepflogenheiten, die in der Bundesrepublik Deutschland so nicht existieren, in die deutsche BHV zu implementiert werden.

„Amazon und seine Bevollmächtigten“ sollen als zusätzliche Versicherte in die deutsche BHV (im Englischen „additional insured“) aufgenommen werden. US-Firmen dürfen wir wegen des möglichen Schadenpotentials - neben den reinen Schadensersatzkosten drohen hohe Anwalts-/Gerichtskosten - auch aus Rückversicherungsgründen nicht versichern.

So ein Vorgehen könnte sich im Übrigen auch negativ auf die Betriebshaftpflichtversicherung unseres Kunden auswirken. Amazon könnte als weiterer Versicherungsnehmer Versicherungsschutz über die BHV unseres Kunden erhalten. Dadurch könnte die Mannheimer im Schadenfall nicht auf ein ggf. vorhandenes Verschulden von Amazon verweisen, sondern müsste - auf Kosten der Schadenquote unseres Kunden! - auch noch für Amazon einstehen.

Wir können anbieten, die „Amazon Europe“ mit nachfolgender Klausel freizustellen: „Versichert ist die vom Versicherungsnehmer durch Vertrag übernommene Freistellung des Vertragspartners „Amazon EU S.à r.l., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und sämtliche in der EU ansässigen Tochtergesellschaften“ von Schadensersatzansprüchen Dritter, soweit und in dem Umfang, wie der Versicherungsnehmer für diese Schäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auch unmittelbar haftet.“

30
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Seller_Kz5Dq84H1uHuf

Wir haben telefonisch eine ähnliche Antwort. Die Aufnahme von Amazon bewirkt wohl, dass Amazon vollständig, also unabhängig von unserer Tätigkeit, abgesichert wird, also auch das, was Amazon direkt macht. Damit wäre der abzusichernde Umsatz immens und die Versicherung unbezahlbar.

US-Gepflogenheiten lassen sich halt nicht einfach per KI-Übersetzung auf Deutschland übertragen.

Wenn man es genau nimmt, kann das eigentlich kein deutscher Händler leisten und Amazon müsste den Marktplatz in Deutschland schließen.

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Seller_ixa2XpyBD8QR9

Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA. Auf Nachfrage, ob man denn dort auch Amazon bzw. unsere Aktivitäten auf Amazon mit aufnehmen könnte, erhielten wir diese Rückmeldung:

(...)

Nach Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen lehnen wir eine Zeichnung von Haftpflichtrisiken für Amazon-angeschlossene Onlinehändler dem Grunde nach ab, da wir die Anforderungen, die Amazon an den Versicherungsschutz stellt, nicht erfüllen wollen und können, wie z.B.:

• Amazon-Aufnahme als Mit-VN

• Information an Amazon über jede Vertragsänderung 30 Tage vorher

• Direktanspruch von Amazon oder der von ihnen beauftragten Schadenregulierer

• Amazon-Anspruch auf regelmäßigen Austausch zu Schäden

• Regulierungsvollmacht Amazon bis 1.000 USD

Wir bitten um Verständnis.

Ich habe jetzt kurz recherchiert nach speziellen Betriebshaftpflichten für Amazon Seller und zwei Stück gefunden:

1. exali Berufshaftpflicht für Amazon Händler, ausgezeichnet von eKomi

2. hiscox.de. Die werden von sellerszene empfohlen und haben auch eine Info-Seite zu den aktuellen Mails von Amazon.,

Wir verkaufen auf Amazon zu 99% Ware, die wir nicht selber hergestellt haben. Dennoch werden wir jetzt beide Anbieter mal anfragen. Hat hier jemand Erfahrungen?

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Seller_BBWaLfp9KC7EZ

Betriebshaftpflicht

Habe gerade eine Mail von Amazon erhalten bei der sie mich an eine Betriebshaftpflicht erinnern bei der Amazon auch explizit mit drinsteht.

Ist ja alles recht und schön, aber muss man diese dann hochladen oder zeigen, wenn ja, wo?

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Betriebshaftpflicht

Habe gerade eine Mail von Amazon erhalten bei der sie mich an eine Betriebshaftpflicht erinnern bei der Amazon auch explizit mit drinsteht.

Ist ja alles recht und schön, aber muss man diese dann hochladen oder zeigen, wenn ja, wo?

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Betriebshaftpflicht

by Seller_BBWaLfp9KC7EZ

Habe gerade eine Mail von Amazon erhalten bei der sie mich an eine Betriebshaftpflicht erinnern bei der Amazon auch explizit mit drinsteht.

Ist ja alles recht und schön, aber muss man diese dann hochladen oder zeigen, wenn ja, wo?

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Auch ich habe mit der HDI telefoniert und man sagte mir das Amazon nicht mit angenommen werden kann da ja Amazon dann mit in der Police stehen müßte.

Jetzt frag ich mich was wir tun sollen bzw wie machen das andere Versicherungen?

Ich warte also auch mal ab. :)

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Auch wir haben die Mail bekommen und sind in der Kommunikation mit unserem Versicherer.

Der VKS hat uns (als Hersteller und Markeninhaber) telefonisch und schriftlich bestätigt: "In der Tat wird verlangt, dass im Versicherungsschein Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte aufgeführt sein müssen."

Die Mail von letzter Woche ist laut VKS eine Aufforderung von Amazon, den Versicherungsschein mit Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte vorzulegen:

Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um Amazon "Amazon Services Europe S.à r.l. und seine Mitarbeiter" als Mitversicherte hinzuzufügen. Auf unseren Wunsch hin senden Sie uns Versicherungsbestätigungen, die die erforderliche Deckung belegen, an die folgende Adresse: Amazon Services Europe S.à r.l., 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, z. Hd.: Risikomanagement und eine Kopie an: c/o Amazon, P.O. Box 81226, Seattle, WA 98108- 1226, USA, zu Händen: Risikomanagement.

Sprich, wir haben das zu erfüllen und das "gestern" (29.5.).

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Soeben erreicht mich ein Dokument meiner Versicherung. In dieser steht jetzt :Bestätigung über das Bestehen einer Haftpflichversicherung(Gewerblich)und der Zusatz:

Versichertes Risiko ... meine Firma incl Onlineshop ( Vertrieb auch über Amazon) :-)

Was will ich mehr......

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Mein Vericherungsvertreter sagt, wenn Amazon mit versichert ist, gilt die Versicherung für alles, was Amazon macht, auch unabhängig von meinem Händlerkonto. Damit müsste aber die Prämie aus dem gesamten Umsatz von Amazon und uns gemeinsam berechnet werden, steigt also ins Unermessliche.

Der VKS gibt einen Link auf die (unklaren) FAQ und schließt den Fall einfach immer wieder als erledigt, ohne auf Argumente zu antworten.

Ansonsten halte ich die Regelung in der intransparenten und für Deutschland unüblichen Formulierung für mindestens bedenklich. Das hilft nur nichts, wenn Amazon die Muskeln spielen lässt und das Konto sperrt.

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schreiben die explizit: Betriebshaftpflicht?

https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/GT89995FFL4KH22J

da steht nur:

gewerblichen Haftpflichtversicherung

wäre da auch eher die Produkthaftpflicht laut der Beschreibung um was was geht bzw. ist das wie einer erweiterte Betriebshaftpflicht?

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In Deinen Argumenten bzgl. Art der Versicherung hast Du in allen Punkten Recht. Aber:

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JA. In der Mail steht tatsächlich Betriebshaftplicht. Ich hatte den Text im Parallelthread geposted. Ich selber hab die Mail auch nicht bekommen, aber ein befreundeter Händler.

Ich vermute mal, dass Amazon selbst den Begriff "Betriebshaftpflicht" falsch gewählt hat. Womöglich sind die von amerikanischen Versicherungen ausgegangen. Sinnvoller wäre aus Amazon-Sicht eine Produkthaftpflicht und eine Versicherung gegen die Haftung aus falschen Angebotsdaten/-angaben.

Wenn man dem Link in der Mail folgt, führt der zum Thema "Betriebshaftpflichtversicherung". Im Text ist aber auch von Produkthaftpflicht die Rede:

Betriebshaftpflicht Amazon

Leider bleibt es wie so oft ein Rätsel was Amazon will und wie es was umzusetzen gedenkt. Das wird mit GPSR ein noch viel größerer Spaß werden.

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Welche Unterlagen sind für Hersteller und Wiederverkäufer erforderlich?

Bei Erhalt einer Forderung müssen Sie eine Versicherungsbestätigung gemäß dem Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag vorlegen, es sei denn, Sie können uns die Daten des Importeurs, des Inhabers der Markenrechte oder des Herstellers des fehlerhaften Produkts (zusammenfassend als "Hersteller" bezeichnet) mitteilen. Wenn Sie ein Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, müssen Sie uns bei Erhalt einer Forderung eine Versicherungsbestätigung vorlegen. In der Versicherungsbestätigung sind die versicherten Sachen und Personen, die Höhe des Versicherungsschutzes und etwaige Ausschlüsse oder Selbstbehalte aufgeführt. Dieses Dokument kann im .pdf-, .doc- oder .docx-Format vorliegen. Bei Bedarf können wir zusätzliche Unterlagen anfordern, z. B. eine vollständige Kopie Ihrer Versicherungspolice und eine Rechnung über den Abschluss Ihrer Police.

Was kann ich tun, wenn ich nicht der Hersteller des Produkts bin?

Wenn Sie ein Wiederverkäufer sind und nicht der Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, wird Amazon Sie bitten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den Hersteller des fehlerhaften Produkts identifizieren (z. B. Rechnung, Versicherungsbestätigung des Herstellers). Sie sind für alle Ansprüche verantwortlich, wenn Sie die Details des Herstellers nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums bereitstellen können.

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Antwort unserer Versicherung:

Ihrem Wunsch Amazon einfach mit in den Vertrag aufzunehmen, können wir aus nachfolgenden Gründen nicht nachkommen: Amazon ist ein international aufgestellter Versandhändler aus den USA. Hier wird versucht, vermutlich getrieben durch die US-Konzernzentrale, angelsächsische Gepflogenheiten, die in der Bundesrepublik Deutschland so nicht existieren, in die deutsche BHV zu implementiert werden.

„Amazon und seine Bevollmächtigten“ sollen als zusätzliche Versicherte in die deutsche BHV (im Englischen „additional insured“) aufgenommen werden. US-Firmen dürfen wir wegen des möglichen Schadenpotentials - neben den reinen Schadensersatzkosten drohen hohe Anwalts-/Gerichtskosten - auch aus Rückversicherungsgründen nicht versichern.

So ein Vorgehen könnte sich im Übrigen auch negativ auf die Betriebshaftpflichtversicherung unseres Kunden auswirken. Amazon könnte als weiterer Versicherungsnehmer Versicherungsschutz über die BHV unseres Kunden erhalten. Dadurch könnte die Mannheimer im Schadenfall nicht auf ein ggf. vorhandenes Verschulden von Amazon verweisen, sondern müsste - auf Kosten der Schadenquote unseres Kunden! - auch noch für Amazon einstehen.

Wir können anbieten, die „Amazon Europe“ mit nachfolgender Klausel freizustellen: „Versichert ist die vom Versicherungsnehmer durch Vertrag übernommene Freistellung des Vertragspartners „Amazon EU S.à r.l., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und sämtliche in der EU ansässigen Tochtergesellschaften“ von Schadensersatzansprüchen Dritter, soweit und in dem Umfang, wie der Versicherungsnehmer für diese Schäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auch unmittelbar haftet.“

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Wir haben telefonisch eine ähnliche Antwort. Die Aufnahme von Amazon bewirkt wohl, dass Amazon vollständig, also unabhängig von unserer Tätigkeit, abgesichert wird, also auch das, was Amazon direkt macht. Damit wäre der abzusichernde Umsatz immens und die Versicherung unbezahlbar.

US-Gepflogenheiten lassen sich halt nicht einfach per KI-Übersetzung auf Deutschland übertragen.

Wenn man es genau nimmt, kann das eigentlich kein deutscher Händler leisten und Amazon müsste den Marktplatz in Deutschland schließen.

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Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA. Auf Nachfrage, ob man denn dort auch Amazon bzw. unsere Aktivitäten auf Amazon mit aufnehmen könnte, erhielten wir diese Rückmeldung:

(...)

Nach Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen lehnen wir eine Zeichnung von Haftpflichtrisiken für Amazon-angeschlossene Onlinehändler dem Grunde nach ab, da wir die Anforderungen, die Amazon an den Versicherungsschutz stellt, nicht erfüllen wollen und können, wie z.B.:

• Amazon-Aufnahme als Mit-VN

• Information an Amazon über jede Vertragsänderung 30 Tage vorher

• Direktanspruch von Amazon oder der von ihnen beauftragten Schadenregulierer

• Amazon-Anspruch auf regelmäßigen Austausch zu Schäden

• Regulierungsvollmacht Amazon bis 1.000 USD

Wir bitten um Verständnis.

Ich habe jetzt kurz recherchiert nach speziellen Betriebshaftpflichten für Amazon Seller und zwei Stück gefunden:

1. exali Berufshaftpflicht für Amazon Händler, ausgezeichnet von eKomi

2. hiscox.de. Die werden von sellerszene empfohlen und haben auch eine Info-Seite zu den aktuellen Mails von Amazon.,

Wir verkaufen auf Amazon zu 99% Ware, die wir nicht selber hergestellt haben. Dennoch werden wir jetzt beide Anbieter mal anfragen. Hat hier jemand Erfahrungen?

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Auch ich habe mit der HDI telefoniert und man sagte mir das Amazon nicht mit angenommen werden kann da ja Amazon dann mit in der Police stehen müßte.

Jetzt frag ich mich was wir tun sollen bzw wie machen das andere Versicherungen?

Ich warte also auch mal ab. :)

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Auch ich habe mit der HDI telefoniert und man sagte mir das Amazon nicht mit angenommen werden kann da ja Amazon dann mit in der Police stehen müßte.

Jetzt frag ich mich was wir tun sollen bzw wie machen das andere Versicherungen?

Ich warte also auch mal ab. :)

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Auch wir haben die Mail bekommen und sind in der Kommunikation mit unserem Versicherer.

Der VKS hat uns (als Hersteller und Markeninhaber) telefonisch und schriftlich bestätigt: "In der Tat wird verlangt, dass im Versicherungsschein Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte aufgeführt sein müssen."

Die Mail von letzter Woche ist laut VKS eine Aufforderung von Amazon, den Versicherungsschein mit Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte vorzulegen:

Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um Amazon "Amazon Services Europe S.à r.l. und seine Mitarbeiter" als Mitversicherte hinzuzufügen. Auf unseren Wunsch hin senden Sie uns Versicherungsbestätigungen, die die erforderliche Deckung belegen, an die folgende Adresse: Amazon Services Europe S.à r.l., 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, z. Hd.: Risikomanagement und eine Kopie an: c/o Amazon, P.O. Box 81226, Seattle, WA 98108- 1226, USA, zu Händen: Risikomanagement.

Sprich, wir haben das zu erfüllen und das "gestern" (29.5.).

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Auch wir haben die Mail bekommen und sind in der Kommunikation mit unserem Versicherer.

Der VKS hat uns (als Hersteller und Markeninhaber) telefonisch und schriftlich bestätigt: "In der Tat wird verlangt, dass im Versicherungsschein Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte aufgeführt sein müssen."

Die Mail von letzter Woche ist laut VKS eine Aufforderung von Amazon, den Versicherungsschein mit Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte vorzulegen:

Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um Amazon "Amazon Services Europe S.à r.l. und seine Mitarbeiter" als Mitversicherte hinzuzufügen. Auf unseren Wunsch hin senden Sie uns Versicherungsbestätigungen, die die erforderliche Deckung belegen, an die folgende Adresse: Amazon Services Europe S.à r.l., 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, z. Hd.: Risikomanagement und eine Kopie an: c/o Amazon, P.O. Box 81226, Seattle, WA 98108- 1226, USA, zu Händen: Risikomanagement.

Sprich, wir haben das zu erfüllen und das "gestern" (29.5.).

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Soeben erreicht mich ein Dokument meiner Versicherung. In dieser steht jetzt :Bestätigung über das Bestehen einer Haftpflichversicherung(Gewerblich)und der Zusatz:

Versichertes Risiko ... meine Firma incl Onlineshop ( Vertrieb auch über Amazon) :-)

Was will ich mehr......

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Soeben erreicht mich ein Dokument meiner Versicherung. In dieser steht jetzt :Bestätigung über das Bestehen einer Haftpflichversicherung(Gewerblich)und der Zusatz:

Versichertes Risiko ... meine Firma incl Onlineshop ( Vertrieb auch über Amazon) :-)

Was will ich mehr......

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Mein Vericherungsvertreter sagt, wenn Amazon mit versichert ist, gilt die Versicherung für alles, was Amazon macht, auch unabhängig von meinem Händlerkonto. Damit müsste aber die Prämie aus dem gesamten Umsatz von Amazon und uns gemeinsam berechnet werden, steigt also ins Unermessliche.

Der VKS gibt einen Link auf die (unklaren) FAQ und schließt den Fall einfach immer wieder als erledigt, ohne auf Argumente zu antworten.

Ansonsten halte ich die Regelung in der intransparenten und für Deutschland unüblichen Formulierung für mindestens bedenklich. Das hilft nur nichts, wenn Amazon die Muskeln spielen lässt und das Konto sperrt.

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Mein Vericherungsvertreter sagt, wenn Amazon mit versichert ist, gilt die Versicherung für alles, was Amazon macht, auch unabhängig von meinem Händlerkonto. Damit müsste aber die Prämie aus dem gesamten Umsatz von Amazon und uns gemeinsam berechnet werden, steigt also ins Unermessliche.

Der VKS gibt einen Link auf die (unklaren) FAQ und schließt den Fall einfach immer wieder als erledigt, ohne auf Argumente zu antworten.

Ansonsten halte ich die Regelung in der intransparenten und für Deutschland unüblichen Formulierung für mindestens bedenklich. Das hilft nur nichts, wenn Amazon die Muskeln spielen lässt und das Konto sperrt.

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wäre da auch eher die Produkthaftpflicht laut der Beschreibung um was was geht bzw. ist das wie einer erweiterte Betriebshaftpflicht?

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wäre da auch eher die Produkthaftpflicht laut der Beschreibung um was was geht bzw. ist das wie einer erweiterte Betriebshaftpflicht?

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JA. In der Mail steht tatsächlich Betriebshaftplicht. Ich hatte den Text im Parallelthread geposted. Ich selber hab die Mail auch nicht bekommen, aber ein befreundeter Händler.

Ich vermute mal, dass Amazon selbst den Begriff "Betriebshaftpflicht" falsch gewählt hat. Womöglich sind die von amerikanischen Versicherungen ausgegangen. Sinnvoller wäre aus Amazon-Sicht eine Produkthaftpflicht und eine Versicherung gegen die Haftung aus falschen Angebotsdaten/-angaben.

Wenn man dem Link in der Mail folgt, führt der zum Thema "Betriebshaftpflichtversicherung". Im Text ist aber auch von Produkthaftpflicht die Rede:

Betriebshaftpflicht Amazon

Leider bleibt es wie so oft ein Rätsel was Amazon will und wie es was umzusetzen gedenkt. Das wird mit GPSR ein noch viel größerer Spaß werden.

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JA. In der Mail steht tatsächlich Betriebshaftplicht. Ich hatte den Text im Parallelthread geposted. Ich selber hab die Mail auch nicht bekommen, aber ein befreundeter Händler.

Ich vermute mal, dass Amazon selbst den Begriff "Betriebshaftpflicht" falsch gewählt hat. Womöglich sind die von amerikanischen Versicherungen ausgegangen. Sinnvoller wäre aus Amazon-Sicht eine Produkthaftpflicht und eine Versicherung gegen die Haftung aus falschen Angebotsdaten/-angaben.

Wenn man dem Link in der Mail folgt, führt der zum Thema "Betriebshaftpflichtversicherung". Im Text ist aber auch von Produkthaftpflicht die Rede:

Betriebshaftpflicht Amazon

Leider bleibt es wie so oft ein Rätsel was Amazon will und wie es was umzusetzen gedenkt. Das wird mit GPSR ein noch viel größerer Spaß werden.

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Bei Erhalt einer Forderung müssen Sie eine Versicherungsbestätigung gemäß dem Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag vorlegen, es sei denn, Sie können uns die Daten des Importeurs, des Inhabers der Markenrechte oder des Herstellers des fehlerhaften Produkts (zusammenfassend als "Hersteller" bezeichnet) mitteilen. Wenn Sie ein Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, müssen Sie uns bei Erhalt einer Forderung eine Versicherungsbestätigung vorlegen. In der Versicherungsbestätigung sind die versicherten Sachen und Personen, die Höhe des Versicherungsschutzes und etwaige Ausschlüsse oder Selbstbehalte aufgeführt. Dieses Dokument kann im .pdf-, .doc- oder .docx-Format vorliegen. Bei Bedarf können wir zusätzliche Unterlagen anfordern, z. B. eine vollständige Kopie Ihrer Versicherungspolice und eine Rechnung über den Abschluss Ihrer Police.

Was kann ich tun, wenn ich nicht der Hersteller des Produkts bin?

Wenn Sie ein Wiederverkäufer sind und nicht der Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, wird Amazon Sie bitten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den Hersteller des fehlerhaften Produkts identifizieren (z. B. Rechnung, Versicherungsbestätigung des Herstellers). Sie sind für alle Ansprüche verantwortlich, wenn Sie die Details des Herstellers nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums bereitstellen können.

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Bei Erhalt einer Forderung müssen Sie eine Versicherungsbestätigung gemäß dem Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag vorlegen, es sei denn, Sie können uns die Daten des Importeurs, des Inhabers der Markenrechte oder des Herstellers des fehlerhaften Produkts (zusammenfassend als "Hersteller" bezeichnet) mitteilen. Wenn Sie ein Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, müssen Sie uns bei Erhalt einer Forderung eine Versicherungsbestätigung vorlegen. In der Versicherungsbestätigung sind die versicherten Sachen und Personen, die Höhe des Versicherungsschutzes und etwaige Ausschlüsse oder Selbstbehalte aufgeführt. Dieses Dokument kann im .pdf-, .doc- oder .docx-Format vorliegen. Bei Bedarf können wir zusätzliche Unterlagen anfordern, z. B. eine vollständige Kopie Ihrer Versicherungspolice und eine Rechnung über den Abschluss Ihrer Police.

Was kann ich tun, wenn ich nicht der Hersteller des Produkts bin?

Wenn Sie ein Wiederverkäufer sind und nicht der Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, wird Amazon Sie bitten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den Hersteller des fehlerhaften Produkts identifizieren (z. B. Rechnung, Versicherungsbestätigung des Herstellers). Sie sind für alle Ansprüche verantwortlich, wenn Sie die Details des Herstellers nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums bereitstellen können.

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Ihrem Wunsch Amazon einfach mit in den Vertrag aufzunehmen, können wir aus nachfolgenden Gründen nicht nachkommen: Amazon ist ein international aufgestellter Versandhändler aus den USA. Hier wird versucht, vermutlich getrieben durch die US-Konzernzentrale, angelsächsische Gepflogenheiten, die in der Bundesrepublik Deutschland so nicht existieren, in die deutsche BHV zu implementiert werden.

„Amazon und seine Bevollmächtigten“ sollen als zusätzliche Versicherte in die deutsche BHV (im Englischen „additional insured“) aufgenommen werden. US-Firmen dürfen wir wegen des möglichen Schadenpotentials - neben den reinen Schadensersatzkosten drohen hohe Anwalts-/Gerichtskosten - auch aus Rückversicherungsgründen nicht versichern.

So ein Vorgehen könnte sich im Übrigen auch negativ auf die Betriebshaftpflichtversicherung unseres Kunden auswirken. Amazon könnte als weiterer Versicherungsnehmer Versicherungsschutz über die BHV unseres Kunden erhalten. Dadurch könnte die Mannheimer im Schadenfall nicht auf ein ggf. vorhandenes Verschulden von Amazon verweisen, sondern müsste - auf Kosten der Schadenquote unseres Kunden! - auch noch für Amazon einstehen.

Wir können anbieten, die „Amazon Europe“ mit nachfolgender Klausel freizustellen: „Versichert ist die vom Versicherungsnehmer durch Vertrag übernommene Freistellung des Vertragspartners „Amazon EU S.à r.l., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und sämtliche in der EU ansässigen Tochtergesellschaften“ von Schadensersatzansprüchen Dritter, soweit und in dem Umfang, wie der Versicherungsnehmer für diese Schäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auch unmittelbar haftet.“

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Antwort unserer Versicherung:

Ihrem Wunsch Amazon einfach mit in den Vertrag aufzunehmen, können wir aus nachfolgenden Gründen nicht nachkommen: Amazon ist ein international aufgestellter Versandhändler aus den USA. Hier wird versucht, vermutlich getrieben durch die US-Konzernzentrale, angelsächsische Gepflogenheiten, die in der Bundesrepublik Deutschland so nicht existieren, in die deutsche BHV zu implementiert werden.

„Amazon und seine Bevollmächtigten“ sollen als zusätzliche Versicherte in die deutsche BHV (im Englischen „additional insured“) aufgenommen werden. US-Firmen dürfen wir wegen des möglichen Schadenpotentials - neben den reinen Schadensersatzkosten drohen hohe Anwalts-/Gerichtskosten - auch aus Rückversicherungsgründen nicht versichern.

So ein Vorgehen könnte sich im Übrigen auch negativ auf die Betriebshaftpflichtversicherung unseres Kunden auswirken. Amazon könnte als weiterer Versicherungsnehmer Versicherungsschutz über die BHV unseres Kunden erhalten. Dadurch könnte die Mannheimer im Schadenfall nicht auf ein ggf. vorhandenes Verschulden von Amazon verweisen, sondern müsste - auf Kosten der Schadenquote unseres Kunden! - auch noch für Amazon einstehen.

Wir können anbieten, die „Amazon Europe“ mit nachfolgender Klausel freizustellen: „Versichert ist die vom Versicherungsnehmer durch Vertrag übernommene Freistellung des Vertragspartners „Amazon EU S.à r.l., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und sämtliche in der EU ansässigen Tochtergesellschaften“ von Schadensersatzansprüchen Dritter, soweit und in dem Umfang, wie der Versicherungsnehmer für diese Schäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auch unmittelbar haftet.“

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Seller_Kz5Dq84H1uHuf

Wir haben telefonisch eine ähnliche Antwort. Die Aufnahme von Amazon bewirkt wohl, dass Amazon vollständig, also unabhängig von unserer Tätigkeit, abgesichert wird, also auch das, was Amazon direkt macht. Damit wäre der abzusichernde Umsatz immens und die Versicherung unbezahlbar.

US-Gepflogenheiten lassen sich halt nicht einfach per KI-Übersetzung auf Deutschland übertragen.

Wenn man es genau nimmt, kann das eigentlich kein deutscher Händler leisten und Amazon müsste den Marktplatz in Deutschland schließen.

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Seller_Kz5Dq84H1uHuf

Wir haben telefonisch eine ähnliche Antwort. Die Aufnahme von Amazon bewirkt wohl, dass Amazon vollständig, also unabhängig von unserer Tätigkeit, abgesichert wird, also auch das, was Amazon direkt macht. Damit wäre der abzusichernde Umsatz immens und die Versicherung unbezahlbar.

US-Gepflogenheiten lassen sich halt nicht einfach per KI-Übersetzung auf Deutschland übertragen.

Wenn man es genau nimmt, kann das eigentlich kein deutscher Händler leisten und Amazon müsste den Marktplatz in Deutschland schließen.

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Seller_ixa2XpyBD8QR9

Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA. Auf Nachfrage, ob man denn dort auch Amazon bzw. unsere Aktivitäten auf Amazon mit aufnehmen könnte, erhielten wir diese Rückmeldung:

(...)

Nach Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen lehnen wir eine Zeichnung von Haftpflichtrisiken für Amazon-angeschlossene Onlinehändler dem Grunde nach ab, da wir die Anforderungen, die Amazon an den Versicherungsschutz stellt, nicht erfüllen wollen und können, wie z.B.:

• Amazon-Aufnahme als Mit-VN

• Information an Amazon über jede Vertragsänderung 30 Tage vorher

• Direktanspruch von Amazon oder der von ihnen beauftragten Schadenregulierer

• Amazon-Anspruch auf regelmäßigen Austausch zu Schäden

• Regulierungsvollmacht Amazon bis 1.000 USD

Wir bitten um Verständnis.

Ich habe jetzt kurz recherchiert nach speziellen Betriebshaftpflichten für Amazon Seller und zwei Stück gefunden:

1. exali Berufshaftpflicht für Amazon Händler, ausgezeichnet von eKomi

2. hiscox.de. Die werden von sellerszene empfohlen und haben auch eine Info-Seite zu den aktuellen Mails von Amazon.,

Wir verkaufen auf Amazon zu 99% Ware, die wir nicht selber hergestellt haben. Dennoch werden wir jetzt beide Anbieter mal anfragen. Hat hier jemand Erfahrungen?

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Seller_ixa2XpyBD8QR9

Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA. Auf Nachfrage, ob man denn dort auch Amazon bzw. unsere Aktivitäten auf Amazon mit aufnehmen könnte, erhielten wir diese Rückmeldung:

(...)

Nach Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen lehnen wir eine Zeichnung von Haftpflichtrisiken für Amazon-angeschlossene Onlinehändler dem Grunde nach ab, da wir die Anforderungen, die Amazon an den Versicherungsschutz stellt, nicht erfüllen wollen und können, wie z.B.:

• Amazon-Aufnahme als Mit-VN

• Information an Amazon über jede Vertragsänderung 30 Tage vorher

• Direktanspruch von Amazon oder der von ihnen beauftragten Schadenregulierer

• Amazon-Anspruch auf regelmäßigen Austausch zu Schäden

• Regulierungsvollmacht Amazon bis 1.000 USD

Wir bitten um Verständnis.

Ich habe jetzt kurz recherchiert nach speziellen Betriebshaftpflichten für Amazon Seller und zwei Stück gefunden:

1. exali Berufshaftpflicht für Amazon Händler, ausgezeichnet von eKomi

2. hiscox.de. Die werden von sellerszene empfohlen und haben auch eine Info-Seite zu den aktuellen Mails von Amazon.,

Wir verkaufen auf Amazon zu 99% Ware, die wir nicht selber hergestellt haben. Dennoch werden wir jetzt beide Anbieter mal anfragen. Hat hier jemand Erfahrungen?

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