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Seller_dhcGlBWe1DHkx

SAFE-T nutzlos

Kunde liest die Artikelbeschreibung nicht, die darauf hinweist, dass es ein vom Artikelbild (Japan CD mit OBI) abweichendes Angebot (Japan CD ohne OBI) ist. Kunde reklamiert einen Mangel. Dadurch müssen die Kosten für die Retoure vom Verkäufer getragen werden, obwohl kein Mangel vorliegt. SAFE-T eingereicht. Wird abgelehnt da: "Der Grund für die Rücksendung liegt in der Verantwortung des Verkäufers und uns liegen keine ausreichenden Nachweise für die Annahme vor, dass der Grund fälschlicherweise ausgewählt wurde."

Was nutzt die Beschreibung, wenn der Käufer es nicht liest und dann die Kosten auf den Käufer abgewälzt werden?

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Kunde liest die Artikelbeschreibung nicht, die darauf hinweist, dass es ein vom Artikelbild (Japan CD mit OBI) abweichendes Angebot (Japan CD ohne OBI) ist. Kunde reklamiert einen Mangel. Dadurch müssen die Kosten für die Retoure vom Verkäufer getragen werden, obwohl kein Mangel vorliegt. SAFE-T eingereicht. Wird abgelehnt da: "Der Grund für die Rücksendung liegt in der Verantwortung des Verkäufers und uns liegen keine ausreichenden Nachweise für die Annahme vor, dass der Grund fälschlicherweise ausgewählt wurde."

Was nutzt die Beschreibung, wenn der Käufer es nicht liest und dann die Kosten auf den Käufer abgewälzt werden?

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Seller_5qqNf2z8y6O8r

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Seller_dhcGlBWe1DHkx
es ein vom Artikelbild (Japan CD mit OBI) abweichendes Angebot (Japan CD ohne OBI)
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und somit ist die Entscheidung von Amazon richtig. Das Produktfoto muss das angebotene Produkt zeigen.

Zitat:

Nicht zuletzt deswegen messen deutsche Gerichte Warenabbildungen im Internet eine maßgebliche Stellung bei. So urteilte beispielsweise das OLG Hamm, dass „gerade bei der Betrachtung von Internetseiten visuelle Eindrücke für die Erfassung des jeweiligen Inhaltes von entscheidender Bedeutung [sind]“ und dass „das allgemeine Publikum eine Produktabbildung in einer Internetwerbung daher als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auf[fasst]" (Urteil vom 04.08.2015 – Az. I-4 U 66/15).

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Seller_B8A16cPRYNPzj

Deine Beschreibung nützt dir nichts. Du musst den Artikel anbieten, der abgebildet wird. Weicht dein Artikel ab, musst du einen eigenen Katalogeintrag generieren.

Was du offensichtlich vergisst: Je nach Endgerät ist es gar nicht so einfach, sich die gesonderte Beschreibung des Verkäufers aufzurufen und gerade Sammler haben genaue Vorstellungen und reagieren verschnupft auf Abweichungen.

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Seller_ZZqpvKCBQFBMo

Niemand liest die Beschreibungen mehr. Kunden gucken sich nur die Bilder an. Wir hatten ein Produkt (eine Creme) dessen Bild durch irgendeinen Chinesen zu einem Paar Schuhe geändert wurde. Der Kunde hat die Creme bekommen aber er hat verlangt, dass ihm die Schuhe zugesandt werden. Amazon hat ihm Recht gegeben obwohl die ganze ausführliche Beschreibung inklusive Angebotstitel einer Creme entsprach.

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Seller_dhcGlBWe1DHkx

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Kunde liest die Artikelbeschreibung nicht, die darauf hinweist, dass es ein vom Artikelbild (Japan CD mit OBI) abweichendes Angebot (Japan CD ohne OBI) ist. Kunde reklamiert einen Mangel. Dadurch müssen die Kosten für die Retoure vom Verkäufer getragen werden, obwohl kein Mangel vorliegt. SAFE-T eingereicht. Wird abgelehnt da: "Der Grund für die Rücksendung liegt in der Verantwortung des Verkäufers und uns liegen keine ausreichenden Nachweise für die Annahme vor, dass der Grund fälschlicherweise ausgewählt wurde."

Was nutzt die Beschreibung, wenn der Käufer es nicht liest und dann die Kosten auf den Käufer abgewälzt werden?

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Kunde liest die Artikelbeschreibung nicht, die darauf hinweist, dass es ein vom Artikelbild (Japan CD mit OBI) abweichendes Angebot (Japan CD ohne OBI) ist. Kunde reklamiert einen Mangel. Dadurch müssen die Kosten für die Retoure vom Verkäufer getragen werden, obwohl kein Mangel vorliegt. SAFE-T eingereicht. Wird abgelehnt da: "Der Grund für die Rücksendung liegt in der Verantwortung des Verkäufers und uns liegen keine ausreichenden Nachweise für die Annahme vor, dass der Grund fälschlicherweise ausgewählt wurde."

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by Seller_dhcGlBWe1DHkx

Kunde liest die Artikelbeschreibung nicht, die darauf hinweist, dass es ein vom Artikelbild (Japan CD mit OBI) abweichendes Angebot (Japan CD ohne OBI) ist. Kunde reklamiert einen Mangel. Dadurch müssen die Kosten für die Retoure vom Verkäufer getragen werden, obwohl kein Mangel vorliegt. SAFE-T eingereicht. Wird abgelehnt da: "Der Grund für die Rücksendung liegt in der Verantwortung des Verkäufers und uns liegen keine ausreichenden Nachweise für die Annahme vor, dass der Grund fälschlicherweise ausgewählt wurde."

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und somit ist die Entscheidung von Amazon richtig. Das Produktfoto muss das angebotene Produkt zeigen.

Zitat:

Nicht zuletzt deswegen messen deutsche Gerichte Warenabbildungen im Internet eine maßgebliche Stellung bei. So urteilte beispielsweise das OLG Hamm, dass „gerade bei der Betrachtung von Internetseiten visuelle Eindrücke für die Erfassung des jeweiligen Inhaltes von entscheidender Bedeutung [sind]“ und dass „das allgemeine Publikum eine Produktabbildung in einer Internetwerbung daher als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auf[fasst]" (Urteil vom 04.08.2015 – Az. I-4 U 66/15).

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Deine Beschreibung nützt dir nichts. Du musst den Artikel anbieten, der abgebildet wird. Weicht dein Artikel ab, musst du einen eigenen Katalogeintrag generieren.

Was du offensichtlich vergisst: Je nach Endgerät ist es gar nicht so einfach, sich die gesonderte Beschreibung des Verkäufers aufzurufen und gerade Sammler haben genaue Vorstellungen und reagieren verschnupft auf Abweichungen.

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Niemand liest die Beschreibungen mehr. Kunden gucken sich nur die Bilder an. Wir hatten ein Produkt (eine Creme) dessen Bild durch irgendeinen Chinesen zu einem Paar Schuhe geändert wurde. Der Kunde hat die Creme bekommen aber er hat verlangt, dass ihm die Schuhe zugesandt werden. Amazon hat ihm Recht gegeben obwohl die ganze ausführliche Beschreibung inklusive Angebotstitel einer Creme entsprach.

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Nicht zuletzt deswegen messen deutsche Gerichte Warenabbildungen im Internet eine maßgebliche Stellung bei. So urteilte beispielsweise das OLG Hamm, dass „gerade bei der Betrachtung von Internetseiten visuelle Eindrücke für die Erfassung des jeweiligen Inhaltes von entscheidender Bedeutung [sind]“ und dass „das allgemeine Publikum eine Produktabbildung in einer Internetwerbung daher als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auf[fasst]" (Urteil vom 04.08.2015 – Az. I-4 U 66/15).

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Nicht zuletzt deswegen messen deutsche Gerichte Warenabbildungen im Internet eine maßgebliche Stellung bei. So urteilte beispielsweise das OLG Hamm, dass „gerade bei der Betrachtung von Internetseiten visuelle Eindrücke für die Erfassung des jeweiligen Inhaltes von entscheidender Bedeutung [sind]“ und dass „das allgemeine Publikum eine Produktabbildung in einer Internetwerbung daher als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auf[fasst]" (Urteil vom 04.08.2015 – Az. I-4 U 66/15).

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Niemand liest die Beschreibungen mehr. Kunden gucken sich nur die Bilder an. Wir hatten ein Produkt (eine Creme) dessen Bild durch irgendeinen Chinesen zu einem Paar Schuhe geändert wurde. Der Kunde hat die Creme bekommen aber er hat verlangt, dass ihm die Schuhe zugesandt werden. Amazon hat ihm Recht gegeben obwohl die ganze ausführliche Beschreibung inklusive Angebotstitel einer Creme entsprach.

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Niemand liest die Beschreibungen mehr. Kunden gucken sich nur die Bilder an. Wir hatten ein Produkt (eine Creme) dessen Bild durch irgendeinen Chinesen zu einem Paar Schuhe geändert wurde. Der Kunde hat die Creme bekommen aber er hat verlangt, dass ihm die Schuhe zugesandt werden. Amazon hat ihm Recht gegeben obwohl die ganze ausführliche Beschreibung inklusive Angebotstitel einer Creme entsprach.

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